April 2022 / Aftermarket

Informationen zur Selbstfakturierung der Gewährleistung

Selbstfakturierung für Gewährleistungsansprüche ab dem 1. Februar

Wie in unserem Newsletter vom Februar angekündigt, wurde der Selbstfakturierungsprozess zur Verwaltung von Gewährleistungsrechnungen und -zahlungen eingeführt. Dies brachte einige Aktualisierungen in IRW mit sich, mit denen Sie Ihre Selbstfakturierung nun ganz einfach innerhalb des Gewährleistungssystems finden können.

Es gibt einige wichtige Maßnahmen, die Sie ergreifen müssen (falls noch nicht geschehen), um einen sicheren Zahlungseingang zu gewährleisten, nämlich die Übermittlung der Bankverbindungsdaten an das Buchhaltungsteam, wie in den Briefen und im Newsletter vom Februar angekündigt.

Bankverbindungsdaten:

Wir müssen die Bankverbindung, auf die Sie die Vergütung für die Gewährleistungsansprüche erhalten möchten, erfragen und bestätigen. Bitte übermitteln Sie Ihre Bankverbindung an die folgende E-Mail-Adresse: demea.funding@doosan.com.

Wir müssen die folgenden Informationen erfassen:

  • Name der juristischen Person (inkl. Rechtsform, z. B. LTD, PLC, SRO, GMBH usw.)
  • Name der Bank
  • Name der Bankfiliale
  • BIC/SWIFT CODE
  • IBAN
  • Bankleitzahl (UK – nur GBP-Konten)
  • Kontonummer (nur Konten außerhalb des EWR, außer in den VAE, wo IBAN verwendet wird)
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Kontoverwalters für den Händlerbetrieb

Gemäß unseren internen Vorschriften muss die Überprüfung des Bankkontos in zwei Schritten erfolgen. Daher werden Sie, nachdem Sie uns Ihre Bankverbindung mitgeteilt haben, von Ihrem üblichen Geschäftsvertreter kontaktiert, der Sie bitten wird, die Bankverbindung telefonisch zu bestätigen. Wenn Sie keinen Bestätigungsanruf erhalten haben, wenden Sie sich bitte an demea.funding@doosan.com.

Gewährleistungsansprüche werden in wöchentlichen Zahlungspaketen abgewickelt. Anträge, die innerhalb derselben Woche bewilligt werden, werden in einer einzigen Bankzahlung zusammengefasst und Sie erhalten einen Überweisungsbeleg mit den Einzelheiten der Auszahlung an die dem Finanzierungsteam mitgeteilte E-Mail-Adresse. Sollten Sie Fragen zur Auszahlung von Gewährleistungsansprüchen oder zur Überweisungsanzeige haben, wenden Sie sich bitte an demea.funding@doosan.com. Sollten Sie besondere Unterstützung benötigen, können Sie sich an john.halpin@doosan.com wenden.

Wir möchten die Händler daran erinnern, dass Sie verpflichtet sind, die entsprechenden Rechnungen für die Selbstfakturierung von IRW herunterzuladen und die Einnahmen für Gewährleistungen im Rahmen Ihrer Umsatzsteuererklärung als grenzüberschreitende Dienstleistung für einen anderen EU-Mitgliedstaat (für in der EU ansässige Händler) oder als Dienstleistung für ein Drittland (für nicht in der EU ansässige Händler) anzugeben. Wenn Sie dies nicht in Ihrer Umsatzsteuererklärung angeben, können die Steuerbehörden die Diskrepanz zwischen unserer Umsatzsteuererklärung und Ihrer eigenen Händler-Umsatzsteuererklärung feststellen und anfechten.

Unser Gewährleistungsteam ist nicht in der Lage, Sie bei Fragen zur Buchhaltung oder Zahlung zu unterstützen, da es keinen Zugang zu diesen Informationen hat. Wenn Sie Fragen zu einem Gewährleistungsanspruchsprozess oder zur Funktionsweise des IRW-Systems haben, können Sie sich weiterhin an Ihren Gewährleistungsprüfer wenden.

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Gewährleistung