Dezember 2022 / Aftermarket

Aktualisierung der Gewährleistungsrichtlinie 2023

Neue Standard-Gewährleistungsrichtlinie, gültig ab 31. Januar 2023

In Vorbereitung auf die Markteinführung neuer Produkte und unter Berücksichtigung des wachsenden Bobcat-Produktportfolios fügen wir die Richtlinien für Kompakttraktoren hinzu.

Im Laufe des Jahres haben wir auf Rückmeldungen gehört und Bereiche gefunden, die als unklar oder korrekturbedürftig angesehen wurden. Daher haben wir einige zusätzliche Aktualisierungen vorgenommen. Eine Kurzübersicht über diese Aktualisierungen lautet wie folgt:

 

Nummer des Abschnitts Zusammenfassung der Änderungen
4.1.2 Information über das Datum des Ausfalls bzw. der Reparatur der Maschine erforderlich.
4.1.5 Batterieanforderungen aktualisiert; ein Defekt von Batteriezellen muss durch ein Spezialwerkzeug von Bobcat (sobald verfügbar, ist 7498123 obligatorisch) belegt werden.
4.1.7 Aktualisierung der Gewährleistungsabdeckung hinsichtlich der Verwendung von Bobcat-Anbaugeräten auf Nicht-Bobcat-Maschinen und der Verwendung von Nicht-Bobcat-Anbaugeräten auf Bobcat-Maschinen.
4.7 Ehemalige Bobcat-Vorführmaschinen und ehemalige Konsignationsmaschinen Standard & Erweitert. Anspruch auf Gewährleistungsabdeckung aktualisiert.
5.1.3 Genehmigungsanträge für die Effizienz von Bobcat-Teilen.
5.2 Anforderungen für Servicefälle und Effizienzgenehmigungen.
5.2.2 Klärung von Gewährleistungsansprüchen für „Diagnostik- und Spezialwerkzeuge“. Abdeckung von Neuteilen, die bei Erhalt einen Defekt aufweisen und noch nicht in eine Maschine eingebaut wurden.
5.2.4.2 Anforderung für den Antrag auf Änderung des Status für Umbau vor Ort „MRCF“.
2.6.5 Klärung der Arbeitskosten für RMT-Einheiten.
3.6.5 Klärung der Transportkosten für RMT-Einheiten.
7. Einspruch gegen die Selbstfakturierung.
9.1 Erstattung von Ersatzteilen für Maschinen für leichte Verdichtung von Ammann.
10. Klärung der begrenzten Abdeckung für Klimaanlagen-Nachfüllungen und Kupplungen.

 

Nummer des Abschnitts
Zusammenfassung der Änderungen
4.1.2
Information über das Datum des Ausfalls bzw. der Reparatur der Maschine erforderlich.
4.1.5
Batterieanforderungen aktualisiert; ein Defekt von Batteriezellen muss durch ein Spezialwerkzeug von Bobcat (sobald verfügbar, ist 7498123 obligatorisch) belegt werden.
4.1.7
Aktualisierung der Gewährleistungsabdeckung hinsichtlich der Verwendung von Bobcat-Anbaugeräten auf Nicht-Bobcat-Maschinen und der Verwendung von Nicht-Bobcat-Anbaugeräten auf Bobcat-Maschinen.
4.7
Ehemalige Bobcat-Vorführmaschinen und ehemalige Konsignationsmaschinen Standard & Erweitert. Anspruch auf Gewährleistungsabdeckung aktualisiert.
5.1.3
Genehmigungsanträge für die Effizienz von Bobcat-Teilen.
5. Tabelle 3
Anforderungen für Servicefälle und Effizienzgenehmigungen.
5.2.2
Klärung von Gewährleistungsansprüchen für „Diagnostik- und Spezialwerkzeuge“. Abdeckung von Neuteilen, die bei Erhalt einen Defekt aufweisen und noch nicht in eine Maschine eingebaut wurden.
5.2.4.2
Anforderung für den Antrag auf Änderung des Status für Umbau vor Ort „MRCF“.
2.6.5
Klärung der Arbeitskosten für RMT-Einheiten.
3.6.5
Klärung der Transportkosten für RMT-Einheiten.
7.
Einspruch gegen die Selbstfakturierung.
9.1
Erstattung von Ersatzteilen für Maschinen für leichte Verdichtung von Ammann.
10.
Klärung der begrenzten Abdeckung für Klimaanlagen-Nachfüllungen und Kupplungen.

 

Diese Richtlinie wird im Laufe des Dezembers 2022 in den Online-Publikationen von Bobcat zum Herunterladen freigegeben, und die entsprechende Gewährleistungsrichtlinie 6720983-EN-01-23 wird ab dem 31. Januar 2023 gültig sein. Bei weiteren Fragen können Sie sich zur Klärung an Ihren Service Manager oder Warranty Auditor wenden.

Themen
Gewährleistung